Was hat es mit der sogenannten Vermieterbescheinigung auf sich?

Was hat es mit der sogenannten Vermieterbescheinigung auf sich?

3. Mai 2020 0

Seit November 2015 ist es Pflicht, dass Vermieter den Ein- und Auszug ihrer Mieter schriftlich bestätigen. Das bedeutet, dass die Vermieter verpflichtet sind, diese Bestätigung an das Einwohnermeldeamt weiterzuleiten – hierfür hat er eine zweiwöchige Frist. Der Mieter benötigt diese Vermieterbescheinigung, um sich beim Einwohnermeldeamt umzumelden (daher spricht man auch von einer Wohnungsgeberbescheinigung) – ohne diese ist eine Adressänderung nicht möglich.

Die Bestätigung an das Einwohnermeldeamt muss folgende Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name sowie die Anschrift des Vermieters
  • Vollständiger Name der meldepflichtigen Person
    • Art des meldepflichtigen Vorgangs und das Datum des Ein – oder Auszugs
    • Anschrift des vermieteten Wohnraums.

Wird die Vermieterbescheinigung erst nach Ende der Frist, unvollständig oder gar nicht abgegeben,  fallen hohe Bußgelder an. Diese treffen sowohl Vermieter als auch Mieter. Liegt dem Mieter die Bestätigung der Anmietung durch den Vermieter nicht vor, so ist der Gang zur Behörde dennoch empfehlenswert, um die Frist zu wahren und um Bußgelder zu vermeiden.

Der Vermieter hat auch einen Auskunftsanspruch. Dieser besagt, dass er sich durch Rückfragen beim Einwohnermeldeamt darüber informieren kann, ob ein Mieter tatsächlich an- und abgemeldet wurde. Im Gegenzug darf das Einwohnermeldeamt auch beim  Vermieter nachfragen, wer seine Wohnung bewohnt bzw. bewohnte.

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