Welche Nebenkosten kann der Vermieter auf den Mieter umlegen?

Welche Nebenkosten kann der Vermieter auf den Mieter umlegen?

3. Mai 2020 0

Im Mietvertrag muss schriftlich festgelegt werden, ob ein Mieter Nebenkosten zahlen müssen und in welcher Form sowie die Höhe dieser. Ist dies nicht der Fall, sind die Hausnebenkosten auch nicht auf den Mieter umzulegen.

Umlagefähige Nebenkosten sind:

  • Wasserversorgung (Warmwasserkosten, Wasserverbrauch, Eichung der Zähler)
  • Heizungskosten
  • Straßenreinigung und Müllabfuhr
  • Grundsteuer
  • Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
  • Gartenpflege
  • Allgemeinbeleuchtung
  • Schornsteinreinigung
  • Sach- und Haftpflichtversicherungen
  • Hausmeisterkosten
  • Aufzugskosten (inkl. Wartung)
  • Kosten für Gemeinschaftsantenne oder private Verteileranlage für Breitbandkabelnetz
  • Sonstige Betriebskosten (Wartungskosten der Blitzschutzanlage, Dachrinnenreinigung, Fassadenreinigung, Wartungskosten für Feuerlöscher, Wartungskosten einer Rauchabzugsanlage und Rauchmelder etc.)

Nicht umlegen lassen sich folgende Kosten:

  • Kosten des Hausverwalters
  • Instandhaltungsrücklagen
  • Instandhaltungskosten und Instandsetzungskosten
  • Kostenaufwand für leerstehende Räume
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