Was ist ein Aufhebungsvertrag eines Mietverhältnisses und was muss beachtet werden?

Was ist ein Aufhebungsvertrag eines Mietverhältnisses und was muss beachtet werden?

3. Mai 2020 0

Im Allgemeinen gilt ein geschlossener Mietvertrag  als unbefristet. Möchte man den Mieter kündigen, so hat man sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Der Grund für eine Kündigung ist nicht beliebig fei wählbar und auch Fristen müssen eingehalten werden.

Ein Aufhebungsvertrag des Mietverhältnisses ist eine Alternative zur Kündigung des Mietvertrags. Voraussetzung hierfür ist, dass beide Parteien mit einer Beendigung des Mietverhältnisses einverstanden sind. So kann der Vertrag ohne die Wahrung von Fristen beendet werden. Das Mietverhältnis endet dann an dem im Aufhebungsvertrag vereinbarten Datum. Anwendbar ist der Aufhebungsvertrag sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich.

Was muss beachtet werden?

– Der Aufhebungsvertrag bedarf der Schriftform und  es müssen die Daten beider Parteien im  Vertrag enthalten sein.
– Der Mietvertrag endet an dem Tag, welcher im Aufhebungsvertrag vereinbart wurde
– Der Vertrag muss von beiden Parteien unterschrieben werden und beide erhalten eine

Vertragsausführung
– Die Konditionen der Aufhebung sollten im Vertrag enthalten sein. Dazu gehört der Umgang mit Reparaturen, das Aufhebungsdatum,  die Rückzahlung der Kaution und eventuelle     Entschädigungszahlungen des Vermieters können vereinbart werden (z.B. kann der Vermieter eine pauschale Entschädigung vereinbaren oder sich auch an den Umzugskosten beteiligen).

Da ein beidseitiges Einverständnis dokumentiert ist, sind Aufhebungsverträge im Allgemeinen nahezu unanfechtbar. Lediglich in Fällen von arglistiger Täuschung kann der Aufhebungsvertrag für unwirksam und der Mietvertrag nachträglich wieder für rechtlich wirksam erklärt werden.

Unsere Empfehlung: lassen Sie den Aufhebungsvertrag vor Unterzeichnung juristisch prüfen.

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