Was darf in einer Mieterselbstauskunft gefragt werden und was nicht?

Was darf in einer Mieterselbstauskunft gefragt werden und was nicht?

3. Mai 2020 0

Auf der Suche nach einer neuen Mietwohnung sind Sie fündig geworden und möchten nun diese Traumwohnung gern besichtigen. Doch  nun heißt es plötzlich, Sie mögen eine „Mieterselbstauskunft“ bitte ausgefüllt zurück senden. Nun stellen Sie sich die Frage, was diese Mieterselbstauskunft denn eigentlich ist und ob Sie diese wahrheitsgetreu ausfüllen müssen.

Ein Vermieter erhält durch eine Mieterselbstauskunft in erster Linie gebündelte Informationen zu Ihren finanziellen und familiären Verhältnissen. Oftmals werden auf solchen Mieterselbstauskünften Fragen gestellt, bei denen man sich als Laie fragt, ob man hier tatsächlich Angaben machen muss und wenn ja, ob diese wahrheitsgetreu sein sollen.

Ein Vermieter hat natürlich grundsätzlich das Recht zu erfahren, wem er sein Eigentum zur Miete überlassen wird, jedoch sind hier nur Fragen erlaubt, welche die Grenzen des Selbstbestimmungsrechts des Mieters nicht überschreitet. Unzulässigen Fragen müssen nicht wahrheitsgemäß beantworten – hier wird Ihnen ein „Recht zur Lüge“ gestattet. Stellt man Ihnen hingegen zulässige Fragen, müssen diese wahrheitsgemäß beantwortet werden, andernfalls kann der Vermieter das Mietverhältnis wegen arglistiger Täuschung anfechten und/oder es ggf. fristlos kündigen.

Erlaubt sind Fragen nach

– der Identität (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer)
– dem Familienstand
– der Zahl der Familienangehörigen und Haustiere
– dem Arbeitsverhältnis
– den Einkommensverhältnissen (hier genügt jedoch die Angabe des Nettoverdienstes der Haupteinnahmequelle)

Unzulässig wären Fragen nach:

– den Einkommensverhältnissen von Angehörigen
– der Religionszugehörigkeit
– der Schwangerschaft, einer geplanten Schwangerschaft oder ob irgendwann einmal Kinder einziehen werden
– der Nationalität, Rasse oder Hautfarbe
– der Mitgliedschaft in einem Mietverein oder einer politischen Partei
– Vorstrafen
– den Lebensgewohnheiten

Hier können Sie sich die Mieterselbstauskunft downloaden.

 

 

 

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