Benötige ich in meiner Wohnung bzw. in meinem Eigenheim einen Rauchmelder?

Benötige ich in meiner Wohnung bzw. in meinem Eigenheim einen Rauchmelder?

3. Mai 2020 0

In allen 16 Bundesländern  gilt die Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum. Geregelt wird diese für Privathaushalte in der Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer. Aus dieser ist ersichtlich,  welche Räume auszustatten sind sowie wer den Rauchmelder anzubringen hat.

Für alle Bundesländer gilt:

Alle Um- und Neubauten sind mit Rauchmeldern durch den Eigentümer auszustatten.

Für die Anbringung von Rauchmeldern in Bestandsimmobilien sind ebenfalls die Eigentümer in der Pflicht, allerdings gelten hier Übergangsfristen, bis wann die Ausstattung erfolgt sein muss. Jedes Bundesland regelt die Übergangsfristen für sich allein

Es gibt auch eine Ausnahme: Das Bundesland Sachsen. Bislang gilt hier die Rauchmelderpflicht lediglich  für Neu- und Umbauten, nicht für den Bestand.

Die Landesbauordnung von Schleswig-Holstein  sieht eine Installation von Rauchmeldern in folgenden Räumen vor

  • In Schlafzimmern und Kinderzimmern
  • In allenFluren der Wohnung bzw. des Einfamilienhauses, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. Hat ein Einfamilienhaus einen offenen Treppenraum, so gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jeder Etage ausgestattet werden.
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