Bestellerprinzip – was ist das?

Bestellerprinzip – was ist das?

3. Mai 2020 0

Bei der Vermittlung von Wohnmietverträgen gilt in Deutschland das Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass derjenige die Maklerprovision bezahlt, der den Makler beauftragt hat. Wird der Makler vom Vermieter beauftragt, seine Immobilie zu vermarkten, ist er provisionspflichtig. Im Gegenzug muss der Mieter den Makler zahlen, wenn er einen Immobilienprofi beauftragt, exklusiv für ihn eine Wohnung zu finden und es dann zum Abschluss eines Mietvertrags kommt. Der Vermittlungsvertrag muss darüber hinaus schriftlich geschlossen werden.

Das Bestellerprinzip greift nur bei der Vermittlung von Häusern oder Wohnungen zur Miete.
Es gilt nicht für die Vermittlung von Kaufimmobilien und nicht für Gewerbeimmobilien oder Ferienwohnungen.

error: Content is protected !!