Der Energieausweis – wozu benötige ich diesen?

Der Energieausweis – wozu benötige ich diesen?

3. Mai 2020 0

Gemäß EnEV 2014 besteht die Pflicht bei jedem Haus- oder Wohnungsverkauf und jeder Neuvermietung ein Energieausweis ohne Aufforderung zu übergeben. Dies gilt ebenso für Nichtwohngebäude (gewerblich oder öffentlich genutzte Objekte). Aber es gibt auch Ausnahmen: Objekte, die  weniger als 3 Monate im Jahr genutzt werden, kleiner als 50m² sind oder unter Denkmalschutz stehen. Das Vorliegen des Energieausweises muss spätestens bei der 1. Besichtigung vorliegen.

Doch wozu das Ganze? Für den potenziellen Käufer ist es enorm wichtig zu sehen, welchen Energiekennwert die mögliche neue Immobilie aufweist.  Denn letzten Endes tragen Sie die Heizkosten und wenn der Energiewert auf dem Energieausweis sehr hoch ist, schützt es Sie gewissermaßen vor einem Fehlkauf oder Sie sind gezwungen sich über eine energetische Sanierung Gedanken zu machen, welche wiederum mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Arten des Energieausweises:

Verbrauchsausweis: Der Energieverbrauch wird erfasst. Als Grundlage dient der Heiz- und Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre. Der Verbrauchsausweis ist ausreichend, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:               – Der Bauantrag für das betreffende Gebäude wurde nach dem 01.11.1977 gestellt.

– Das Gebäude wurde mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten

Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert.

– In dem Gebäude befinden sich mindestens fünf Wohnungen.

 Bedarfsausweis: Der Bedarfsausweis ist die umfangreichere Form des Energieausweises. Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis wird er anhand der Immobilienkomponenten wie Gebäudetechnik, Fenster und Dämmung berechnet und basiert nicht auf den tatsächlichen Verbrauchswerten des Hauses. Der Bedarsausweis ist vorgeschrieben:

– Wenn keine Heizkosten- bzw. Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre vorliegen.

– Wenn ein Neubau fertig gestellt wurde.

– Wenn sich im Gebäude weniger als fünf Wohnungen befinden und es nicht mindestens

den Anforderungen  der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht.

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