Was ist die Mietpreisbremse?

Was ist die Mietpreisbremse?

3. Mai 2020 0

Das Mietniveau in Deutschland ist in den vergangenen Jahren rasant gestiegen. Vermieter erhöhten Kaltmieten um 20, teilweise sogar um bis zu 45 Prozent. Die Mietpreisbremse soll diese Entwicklung verlangsamen.

 Wie genau?

Werden Bestandswohnungen  in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt wieder vermietet, darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ob der Wohnungsmarkt als angespannt gilt, entscheiden die einzelnen Bundesländer.*  Wie hoch die Vergleichsmiete ist, kann dem einfachen oder qualifizierten Mietspiegel vor Ort entnommen werden.

Ausnahmen: Die Mietpreisbremse gilt bei nicht bei Neubauten. Für eine neu errichtete Wohnung kann der Eigentümer die Miete ohne Beschränkung festlegen. Hintergrund der Ausnahme: Investoren sollen durch die Mietpreisbremse nicht gehemmt werden, neuen Wohnraum zu schaffen.

Auch bei Modernisierungsmaßnahmen gelten ähnliche Ausnahmen. Die Mietpreisbremse soll Vermieter nicht davon abhalten, bestehende Wohnungen zu modernisieren. Damit sich die Kosten rechnen, ist die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Liegt die Miete bereits oberhalb der Preisdeckelung, kann sich der Vermieter zudem auf den Bestandschutz berufen. Vermieter dürfen eine zulässig vereinbarte Miete bei Wiedervermietung also auch weiterhin verlangen.

Seit Januar 2019 müssen Vermieter unaufgefordert und schriftlich offenlegen, wie viel Miete vom Vormieter verlangt wurde. Ausschlaggebend ist die Miete, die ein Jahr vor Beendigung des vorangegangenen Mietverhältnisses verlangt wurde. Die Regelung gilt in allen Fällen, in denen der Vermieter eine Miete verlangt, die mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Der Vermieter muss noch vor Vertragsabschlussüber diesen Umstand informieren, die Vormiete entsprechend offenlegen sowie angeben, von welcher gesetzlichen Ausnahmeregel (z.B. Modernisierungsumlage ) er dabei Gebrauch macht. Tut er das nicht, kann er sich hinterher nicht mehr darauf berufen. In diesem Fall kann der Mieter die unzulässig hohe Miete formlos rügen.

*In Schleswig Holstein gilt die Mietpreisbremse derzeit (Stand 03/2019) in folgenden Orten/Gemeinden: Barsbüttel, Glinde, Halstenbek, Hörnum, Kampen, Kiel, List, Norderstedt, Sylt, Wenningstedt-Braderup, Wentorf bei Hamburg, Wyk auf Föhr

Wo finde ich die Mieterselbstauskunft?

Das Finanzhaus Immobilien Philipp Frank in Bad Segeberg  nimmt auch Vermietungen von Wohn-und Gewerbeobjekten im Auftrag von Eigentümern bzw. Vermietern vor. Als Wohninteressent brauchen wir von Ihnen eine ausgefüllte  Mieterselbstauskunft. Diese Selbstauskunft dient dem potentiellen Vermieter sich einen besseren Eindruck von Ihnen verschaffen zu können.

 

HIER können Sie die Selbstauskunft downloaden.

 

Gerne können Sie uns die Selbstauskunft vorab per Mail oder Fax zusenden oder diese bequem zum Besichtigungstermin mitbringen.

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